Lebensmittel online verkaufen: Rechtliche Anforderungen (LMIV, PAngV, DSGVO)
Wer Lebensmittel online verkauft, muss diese Gesetze kennen
Sie betreiben einen Hofladen, eine Metzgerei oder eine Kaeserei und wollen Ihre Produkte online verkaufen? Dann gelten fuer Sie dieselben gesetzlichen Anforderungen wie fuer jeden anderen Online-Haendler — plus zusaetzliche Vorschriften speziell fuer Lebensmittel.
Dieser Artikel gibt Ihnen eine praxisnahe Checkliste: Was muessen Sie tun, um rechtssicher Lebensmittel online zu verkaufen? Und wie kann ein System wie TGramm Ihnen dabei helfen, diese Anforderungen automatisch zu erfuellen?
1. LMIV — Lebensmittelinformationsverordnung (EU Nr. 1169/2011)
Die LMIV ist das wichtigste Gesetz fuer den Online-Verkauf von Lebensmitteln. Sie regelt, welche Informationen Sie Ihren Kunden vor dem Kauf zur Verfuegung stellen muessen.
Pflichtangaben im Online-Shop
- Bezeichnung des Lebensmittels (z. B. "Rinderhufte, frisch")
- Zutatenverzeichnis (bei zusammengesetzten Produkten wie Wurst, Marinaden)
- Allergenkennzeichnung: Die 14 EU-Pflichtallergene muessen hervorgehoben werden
- Nettofuellmenge (Gewicht oder Stueckzahl)
- Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum
- Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
- Herkunftsland (bei bestimmten Produkten wie Fleisch, Honig)
- Naehrwertdeklaration (mit Ausnahmen fuer Kleinstunternehmer)
Die 14 EU-Pflichtallergene
Diese Allergene muessen bei jedem Produkt gekennzeichnet werden, wenn sie enthalten sind:
- Glutenhaltiges Getreide
- Krebstiere
- Eier