Kostenfreies Werkzeug · Ohne Anmeldung
Impressum-Generator für Hofläden, Metzgereien & Foodtrucks
Erstellen Sie in 60 Sekunden ein §5 DDG-konformes Impressum für Ihre Website oder Ihren Online-Shop — inklusive Kleinunternehmer-Klausel (§19 UStG). PDF-Download per E-Mail.
Schritt 1 von 2 · Wählen Sie Ihre Rechtsform
Welche Rechtsform hat Ihr Betrieb?
Davon hängt ab, welche Pflichtangaben in Ihr Impressum gehören. Wir blenden nur die Felder ein, die Sie wirklich brauchen.
Andere Rechtsform (OHG, KG, e.V., AG)? Diese decken wir noch nicht ab — bitte bei einem Anwalt prüfen lassen.
Warum brauchen Sie überhaupt ein Impressum?
Sobald Sie geschäftsmäßig eine Website betreiben — also auch nur einen Online-Shop oder eine Visitenkarten-Seite mit Kontakt — sind Sie nach §5 DDG (früher §5 TMG) verpflichtet, bestimmte Pflichtangaben anzuzeigen. Das gilt für jeden Hofladen, jede Metzgerei, jeden Foodtruck und jedes Café in Deutschland — unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl.
Die Realität: Nach unserer Stichprobe sind etwa 47 von 50 zufällig geprüften Hofladen-Websites nicht §5 DDG-konform. Die häufigsten Verstöße: fehlende Telefonnummer (oder kein zweiter Kontaktkanal nach EuGH-Rechtsprechung), Postfach statt Anschrift, keine USt-IdNr. (oder kein Kleinunternehmer-Hinweis), fehlender §36 VSBG-Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung.
Abmahnungen sind real. Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung kostet mit Anwalt schnell €800 bis €1.500, plus Wiederholungsgefahr. Das ist deutlich teurer als ein paar Minuten am Generator.
Was muss in einem Impressum stehen?
- Vollständiger Name — bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname des Inhabers; bei GbR alle Gesellschafter; bei UG/GmbH Firmierung plus alle Geschäftsführer.
- Anschrift — eine zustellungsfähige Adresse, kein Postfach. Bei mobilen Betrieben (Foodtrucks): die Geschäftsadresse, nicht der aktuelle Standort.
- Zwei Kontaktkanäle — E-Mail ist Pflicht (§5 Abs. 1 Nr. 2 DDG). Dazu ein zweiter Kanal für unmittelbare Kommunikation: Telefon oder ein Kontaktformular auf Ihrer Website (EuGH C-649/17).
- USt-IdNr. — Wenn vorhanden (Pflicht nach §27a UStG). Wenn Sie Kleinunternehmer nach §19 UStG sind, statt USt-IdNr. den entsprechenden Hinweis.
- Handelsregister — Pflicht für UG/GmbH (Amtsgericht + HRB-Nummer). GbR und Einzelunternehmer müssen nichts angeben.
- §36 VSBG-Hinweis — Pflicht für jeden B2C-Anbieter: Auskunft, ob Sie an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen. Die EU-OS-Plattform ist seit 20.07.2025 abgeschaltet, §36 VSBG bleibt bestehen.
Wie funktioniert dieser Generator?
Sie tragen Ihre Daten in das Formular oben ein, sehen den fertigen Impressum-Text live in der Vorschau, und klicken auf "PDF per E-Mail erhalten". Wir senden Ihnen das PDF zu — fertig. Keine Anmeldung, keine Kreditkarte, keine Folgekosten. Sie können das PDF auf Ihre Website kopieren oder es Ihrem Webdesigner schicken.
Wenn Sie ein TGramm-Kunde werden, generiert das System Ihr Impressum sowieso automatisch aus den Stammdaten und hält es bei Änderungen aktuell — aber das ist optional. Der Generator funktioniert unabhängig davon.
Über TGramm
Wir sind TGramm — ein Online-Shop-System für kleine Lebensmittel-Betriebe in Deutschland. Hofläden, Metzgereien, Cafés, Imbisse, Foodtrucks. Web-first, mit Verkauf nach Gewicht, DATEV-Export, LMIV-konform. Festpreis ab €29/Monat, keine Provision auf Ihren Umsatz.
Diesen Impressum-Generator betreiben wir, weil Compliance bei kleinen Direktvermarktern oft unterschätzt wird — und weil eine Abmahnung ein 30-mal teurerer Lerneffekt ist als ein kostenfreies Tool. Wenn Sie irgendwann mehr brauchen als nur ein Impressum, finden Sie uns.